Wichtige Hinweise

Liebe Eltern,

 

zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Schulalltages finden Sie auf dieser Seite einige Hinweise auf organisatorische Besonderheiten und Gesetze:

 

*Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können:
             informieren Sie die Schule bis spätestens 8.00 Uhr unter 03504/694150 
  Bei telefonischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen 3 Tagen nachzureichen.
  Nach Beginn der 1. Unterrichtsstunde werden im Falle unentschuldigten Fehlens eines Schülers dessen
  Eltern bzw. bei Nichterreichbarkeit die Polizei verständigt.

*Bitte achten Sie regelmäßig auf die Gültigkeit Ihrer Notfallrufnummer, damit die Schule Sie im Falle einer
  Erkrankung oder eines Unfalls Ihres Kindes informieren kann. Sollten Sie eine andere Person mit der
  Abholung beauftragen, denken Sie an die entsprechende Vollmacht.

*Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse teilen Sie bitte sofort der Schule mit. Die Teilnahme am
  Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

*Ihr Kind ist während der Schulzeit / Wandertage / Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg unfallversichert bei der Unfallkasse Sachsen (UKS) in Meißen. Wegeunfälle sind spätestens am nächsten Tag zu melden. Alle Unfälle, welchen einen Arztbesuch nach sich ziehen, sind grundsätzlich anzuzeigen. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Dippoldiswalde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

*Bitte informieren Sie sich auch auf der Website des Kultusministeriums Sachsen
  (www.sachsen-macht-schule.de) über weitere Gesetze und Verordnungen.